Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt segworks – im folgenden Veranstalter genannt – Führungen, Touren und Veranstaltungen mit dem SEGWAY Personal Transporter durch.

1. Teilnahmevoraussetzungen

1.1 Grundlage für die Teilnahme am Angebot des Veranstalters ist die Erfüllung der gesetzlichen sowie physischen Voraussetzungen, die vom Hersteller SEGWAY auf Grund der technischen Konstruktion des Fahrgeräts, durch unsere Gäste erfüllt werden müssen.

1.2 Das Mindestalter beträgt 14 Jahre und geht mit den Kenntnissen der Straßenverkehrsordnung einher. Es ist stets der Personalausweis oder der Führerschein mitzuführen. Das Mindestgewicht beträgt 45 Kilogramm und das Fahrgerät darf höchstens mit einem Gewicht von 118 Kilogramm gefahren werden.

1.3 Gäste mit chronischen oder schweren Erkrankungen müssen sich vor der Teilnahme mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, um eventuelle Gefahren auszuschließen. Schwangere sind generell von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist generell verboten.

1.4 Es besteht während der gesamten Fahrt Helmpflicht. Die Helme werden vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

1.5 Vor Fahrtantritt bestätigt jeder Gast die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. Für die Folgen etwaiger Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ist der Führer des Fahrzeugs selbst verantwortlich, er haftet für Schäden und trägt anfallende Kosten. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Führen des Fahrgeräts frei.

2. Durchführung

2.1 Buchungen können direkt unter www.segworks.de, www.ventori.de oder telefonisch unter 01735370125 durchgeführt werden. Treffpunkt ist eine Viertelstunde vor dem Tourstart am Porta Nigra Vorplatz. Bei Verspätung oder Nichterscheinen erlischt das Recht zur Teilnahme. Ein gültiges Ticket muss vorgezeigt werden.

2.2 Vor Fahrtantritt erhält jeder Gast eine ausführliche Sicherheitseinweisung. Die Teilnahme daran ist bindend. Sollten erhebliche Zweifel an der Bedienbarkeit des SEGWAY bestehen und können diese nicht ausgeräumt werden, erlischt das Recht zur Teilnahme. Sollte während der Fahrt der ordentliche Betrieb gestört, den Anweisungen des Personals nicht Folge geleistet werden, er sich selbst oder andere gefährdet, kann das Personal den Gast sofort von der Tour ausschließen. Bei berechtigtem Ausschluss bleibt der Anspruch auf das Entgelt bestehen.

2.3 Es ist untersagt während der Fahrt zu essen oder zu trinken, sowie eine Kamera oder ein Mobiltelefon zu bedienen. Fußgängern und Fahrradfahrern ist stets Vorfahrt einzuräumen. Es ist untersagt die Route eigenmächtig zu verlassen, aus der Gruppe auszuscheren oder andere SEGWAYs zu überholen. Eine Zuwiderhandlung hat den sofortigen Tourausschluß zur Folge.

2.4 Die Durchführung der Touren ist nur bei starken Regenfällen, Hagel, starker Sturm, besonders niedrigen Temperaturen oder durch Corona gefährdet. Der Gästeführer entscheidet unmittelbar vor Fahrtantritt ob die Rundfahrt stattfindet. Bei Absage einer Veranstaltung erhält der Gast die Möglichkeit der Umbuchung auf einen freien Platz eines anderen Termins. Sollte dies nicht möglich sein, erhält der Kunde den vollen Ticketpreis zurück. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat der Gast nicht. Sollte während einer Rundfahrt die Weiterfahrt nur schwer möglich sein, kann der Gästeführer die Route verkürzen. Die Kleidung sollte den vorhergesagten Witterungsbedingungen entsprechen. Droht eine Fahrtzeitüberschreitung, kann die Strecke ebenfalls verkürzt werden.

2.5 Sollte vor oder während der Fahrt auf Grund eines technischen Defekts eine Reparatur am Fahrgerät notwendig und die Weiterfahrt nicht möglich sein, so erhält der Teilnehmer einen Ersatztermin, Gutschein oder den vollen Ticketpreis zurückerstattet.

3. Tickets

3.1 Die Rückgabe und Stornierung von Tourtickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei dem Verkauf von Tickets liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor, sodass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber der click around GmbH oder dem Veranstalter zustehen. Jede Bestellung von Karten ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung.

3.2 Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag sowie eine daraus resultierende Rückgabe von Teilnehmerkarten sind nur bei Terminverlegung auf ein anderes Datum oder bei Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters möglich. In diesen Fällen muss der Kunde die Karten unverzüglich, spätestens jedoch bis 30 Tage nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin an die click around GmbH zurücksenden, wobei maßgeblich für die Fristwahrung das Datum des Eingangs der Eintrittskarten bei der click around GmbH ist. Der Kunde erhält in diesem Fall die Erstattung des vollen Ticketpreises, sofern die Original-Karten (keine Kopien) der click around GmbH innerhalb dieser Frist vorgelegt werden und diese auch online über die Ticket-Regional-Website bestellt wurden. Bei Verlust der Eintrittskarten ist keine Rückerstattung möglich.

4. Haftung

4.1 Die Benutzung der SEGWAYs, das Betreten des Parcours und der dortige Aufenthalt, sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Fahrt auf dem SEGWAY sowie die Teilnahme eines Parcours oder einer Tour sind nur für denjenigen gestattet, der die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben hat.

4.2 Segworks übernimmt keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch den Betrieb von SEGWAYs entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch Segworks oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Eine Haftung durch den Veranstalter für verschmutzte oder beschädigte Kleidung sowie sonstige Schäden ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch Segworks oder seine Mitarbeiter verschuldet sind. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie selbst während der Veranstaltung verursachen oder verschulden, z.B. an Personen, Privateigentum (Zäune, parkende Fahrzeuge, etc.), öffentlichem Eigentum (Verkehrszeichen, Flurschäden, etc.), bei anderen Teilnehmern bzw. an deren bzw. den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten SEGWAYs direkt mit dem Geschädigten abzurechnen (ggfs. über die eigene Haftpflichtversicherung). Alle Teilnehmer haften für Schäden, die sie am SEGWAY verursachen sowie ggfs. daraus entstehende Ausfallzeiten und Umsatzausfälle. Unter Schäden verstehen sich die erforderlichen Reparaturkosten, dessen Höhe durch einen unabhängigen Sachverständigen oder Gutachter festgestellt werden und etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter. Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zu erstatten.

4.3 Jeder Benutzer der SEGWAYs trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder der von ihm gesteuerte SEGWAY verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

4.4 Die Benutzung der SEGWAYs ist Schwangeren und Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen.

4.5 Bei der Benutzung der SEGWAYs ist den Anweisungen der SEGWAY-Instruktoren Folge zu leisten. Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen des Fahrpersonals nicht Folge geleistet wird, übernimmt Segworks keine Haftung. Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.

5. Sonstiges

Während der Tour gemachte Fotoaufnahmen dürfen vom Veranstalter für alle Arten der Eigenwerbung genutzt und veröffentlicht werden.

6. Salvatorische Klausel

Änderung und Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich einer schriftlichen Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Für diesen Fall muss eine unwirksame Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung- oder Ergänzung ergänzt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

Trier, Stand Mai 2020